Wir sind nicht nur Kinder-, sondern auch Jugendärzte!
In unserer Gemeinschaftspraxis der Kinder- und Jugendärzte München Süd führen wir grundsätzlich alle Jugenduntersuchungen durch, auch die J1, die J2 und die Jugendarbeitsschutz-Untersuchung.
Was ist eigentlich Jugendmedizin?
Natürlich müssen auch Jugendliche optimal medizinisch versorgt werden, dies gilt zum Beispiel im Krankheitsfall und auch bei Vorsorgeuntersuchungen.
Doch neben den rein medizinischen Aspekten gibt es oft auch ganz andere Dinge oder Themen zu klären.
Zum Beispiel finden sich Jugendliche häufig in einem Spannungsfeld mit Auseinandersetzungen mit Familie, Schule, sozialem Umfeld oder der Arbeit wieder. Das kann sehr belastend sein, muss aber nicht. Die Pubertät geht schließlich mit vielen Veränderungen einher, gerade was den Körper, die Seele und Emotionen angeht. Da tauchen manchmal Unsicherheiten auf und es ist oftmals schwer, einen neutralen Berater oder Gesprächspartner zu finden.
Diesem Thema widmen wir uns und wir helfen gerne, die Interessen der/des Jugendlichen ins Zentrum zu stellen.
So bieten wir natürlich auch die Jugenduntersuchungen J1 und J2 an. Dann nehmen wir uns Zeit und man kann mit uns über persönliche Ängste, Nöte und Schwierigkeiten sprechen.
Aber auch darüber hinaus stehen wir Ihnen, stehen wir Dir als Partner an der Seite – und dies bis zum 21. Geburtstag.
Wer weiss das schon:
Ab dem 14. Lebensjahr gilt für uns die ärztliche Schweigepflicht gegenüber den Eltern. Es braucht also niemand Angst zu haben, daß wir ihn „verpfeifen“.
Wenn der Jugendliche einverstanden ist oder dies wünscht, holen wir nach dem persönlichen Gespräch und der Untersuchung auch gerne die Eltern für ein gemeinsames Gespräch dazu.
Folgende Untersuchungen für Jugendliche bieten wir an.
- Vorsorgeuntersuchung „J1“ (von 13 – 15 Jahren)
- Vorsorgeuntersuchung „J2“ (von 16 – 17 Jahren)
Bei beiden Terminen findet eine körperliche Untersuchung durch den Arzt oder die Ärztin statt.
Die Eltern sind dabei nicht die ganze Zeit anwesend und der Arzt wird den Eltern nichts mitteilen, was der Jugendliche nicht wünscht. Und wenn es um etwas ernstes geht, finden wir gemeinsam immer Wege, dies konstruktiv zu lösen.
Jugendarbeitsschutz-Untersuchung „JASU“
Sinnvoll und vorgeschrieben bevor eine Ausbildung begonnen wird. Meist im Alter von ca. 16 Jahren.
Es müssen mitgebracht werden: der Impfpass, relevante Krankeitsdokumente und der Berechtigungsschein zur Jugendarbeitsschutz-Untersuchung, den man zum Beispiel im Rektorat der letzten Schule bekommt. Bitte beachten Sie, dass die Kosten der Jugendarbeitsschutz-Untersuchung separat in Rechnung gestellt werden, gerne lassen wir Ihnen bei bedarf nähere Infos zukommen.
In dieser Untersuchung sollte aus medizinischer Sicht geklärt werden, ob der gewählte Beruf für den Jugendlichen geeignet ist.
Dazu führen wir eine gründliche Anamnese, eine ärztliche Untersuchung und Beratung durch.
Untersuchungen für Berufspraktika
Bei dieser kostenpflichtigen Untersuchung muß der Arzt nach eingehender Untersuchung ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular ausfüllen.
Untersuchungen für Auslandsaufenthalte
Bei einem geplanten längeren Aufenthalt an einer ausländischen Schule werden meist eine ausführliche ärztliche Untersuchung mit Überprüfung der Impfungen sowie eine Blutuntersuchung und ein Tuberkulose-Test verlangt. Die Kosten für diese Untersuchung werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen selbst getragen werden.